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Die Fahrschule Bartzsch wurde 1990 durch den Inhaber Herrn Andreas Bartzsch gegründet. |
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innerhalb von 20 Jahren entwickelte sich die Firma zu einer der größten Fahrschulen Dresdens |
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wir bieten Ihnen eine schnelle, kompetente und freundliche Fahrausbildung in sämtlichen PKW, LKW und Zweiradklassen |
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weiterhin führen wir Ihnen auch Nachschulungskurse durch:
ASF (Aufbauseminar für Führerscheinneulinge)
ASP (Aufbauseminar zum Punkteabbau)
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Sie sind lange nicht mehr im Straßenverkehr unterwegs gewesen und fühlen sich unsicher? Natürlich bietet die Fahrschule Bartzsch auch Auffrischungskurse an. |
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wir verfügen über mehrere gut ausgebildete Fahrlehrer, die Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen |
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durch unseren großen Fuhrpark an Ausbildungsfahrzeugen und die hohe Anzahl an Fahrlehrern, ist es möglich den Führerschein in kurzer Zeit zu erlangen |
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wir verfügen über die Automarken VW Golf 6 (Benziner und Diesel), VW Passat, und VW Polo
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für die Motorradausbildung stehen eine Suzuki Gladius 650 (für Klasse A direkt), eine Kawasaki ER-6n (für die Klasse A begrenzt), eine Suzuki Savage 650 mit niedriger Sitzhöhe (für die Klasse A begrenzt) und eine Honda CBF 125 (für die Klasse A1) zur Verfügung |
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 VW Golf 6, VW Passat
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 VW Polo
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 Suzuki Gladius 650 (A direkt)
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 Kawasaki ER-6n (A begrenzt)
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 Suzuki Savage 650 (A begrenzt)
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 Honda CBF 125 (A1)
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 Aprilia 1000 (Fahrlehrermaschine)
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Führerscheinklassen
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Klasse |
Beschreibung |
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A direkt
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Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 KW/34 PS
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A
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Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 KW/34 PS, nach zweijähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
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A1
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Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 KW (zwischen 16 und 18 Jahren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h)
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M
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Moped, Mokick (max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h)
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B
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Kraftwagen bis zu 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Kombinationen mit nicht mehr als 3,5 t, wenn der Anhänger nicht schwerer als das ziehende Fahrzeug ist.
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BE
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Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt
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C
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Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
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C1
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Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse.
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C1E
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Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1 und Anhänger (max. 12 t zulässiger Gesamtmasse)
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D
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Omnibus
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DE
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Omnibus und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
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D1
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Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastplätzen
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D1E
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Kombination aus Fahrzeug der Klasse D1 und Anhänger (max. 12 t zulässiger Gesamtmasse)
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L
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Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h
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T
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Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h aber nicht mehr als 60 km/h)
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